Bundeskleingartengesetz einfach erklärt – Folge 2 Welche Bäume und Gehölze sind im Kleingarten erlaubt?

Veröffentlicht am 20. Juli 2026 um 20:20

🌳 Bundeskleingartengesetz einfach erklärt – Folge 2

Welche Bäume und Gehölze sind im Kleingarten erlaubt?

Ein Kleingarten ohne Bäume und Sträucher? Kaum vorstellbar!

Ob blühender Apfelbaum, süße Kirschen oder leckere Johannisbeeren – Gehölze gehören einfach zum Kleingarten dazu. Sie verschönern den Garten, bieten Lebensraum für viele Tiere und sorgen jedes Jahr für eine reiche Ernte.

Doch nicht jeder Baum ist für einen Kleingarten geeignet. Damit alle Gärten dauerhaft gut nutzbar bleiben, gibt es hierzu Regelungen im Bundeskleingartengesetz und in unserer Gartenordnung.


🌱 Warum gibt es überhaupt solche Regeln?

Auf den ersten Blick wirkt ein kleiner Baum harmlos.

Doch viele Baumarten wachsen im Laufe der Jahre zu stattlichen Bäumen heran. Sie werfen große Schatten, nehmen viel Wasser auf und können mit ihren Wurzeln Wege, Zäune oder sogar Nachbargrundstücke beeinträchtigen.

Deshalb gelten in Kleingartenanlagen andere Regeln als in einem normalen Hausgarten.

👉 Ziel ist es, dass alle Mitglieder ihren Garten gleichermaßen nutzen und bewirtschaften können.


🍎 Obstgehölze sind ausdrücklich erwünscht

Das Bundeskleingartengesetz sieht vor, dass ein Kleingarten auch der Erzeugung von Obst und Gemüse dient.

Deshalb sind Obstgehölze ein wichtiger Bestandteil eines Kleingartens.

Dazu gehören beispielsweise:

🍎 Apfel

🍐 Birne

🍒 Kirsche

🍑 Pfirsich

🍑 Aprikose

🫐 Johannisbeeren

🫐 Stachelbeeren

🫐 Heidelbeeren

🍇 Weinreben

🍇 Himbeeren und Brombeeren

Sie liefern nicht nur leckere Früchte, sondern bieten gleichzeitig Nahrung für Bienen, Hummeln und viele andere Insekten.


📖 Was sagt unsere Gartenordnung?

Unsere Gartenordnung empfiehlt ausdrücklich, Niederstamm-Obstbäume, Buschformen oder Spindelbäume zu pflanzen.

Warum?

✅ leichter zu pflegen

✅ einfacher zu ernten

✅ weniger Schatten

✅ platzsparend

✅ ideal für Kleingärten

Außerdem sollen bei jeder Pflanzung die Bodenverhältnisse, die Größe des Gartens und das Klima berücksichtigt werden.


🚫 Diese Bäume gehören nicht in einen Kleingarten

Einige Baumarten werden im Laufe der Jahre sehr groß.

Deshalb schließt unsere Gartenordnung ihre Neupflanzung aus.

Dazu gehören unter anderem:

❌ Walnuss

❌ Haselnuss

❌ Eiche

❌ Buche

❌ Birke

❌ Kastanie

❌ Weide

❌ Fichte

❌ Tanne

❌ Kiefer

Diese Bäume benötigen viel Platz und können andere Gärten erheblich beschatten oder durch ihr Wurzelwerk beeinträchtigen.


💡 Gut zu wissen

Nicht jeder große Baum muss sofort entfernt werden.

Oft handelt es sich um ältere Bestände, die bereits seit vielen Jahren vorhanden sind.

Die Regelungen beziehen sich in erster Linie auf Neupflanzungen, damit sich die Probleme nicht weiter vergrößern.


📏 Pflanzabstände sind genauso wichtig

Nicht nur die Baumart spielt eine Rolle.

Auch der Abstand zum Nachbargrundstück ist wichtig.

Denn:

🌳 Ein Baum wächst.

🌳 Die Krone wird breiter.

🌳 Die Wurzeln breiten sich aus.

Wer genügend Abstand einhält, verhindert spätere Streitigkeiten und sorgt dafür, dass sich die Pflanzen gesund entwickeln können.

Unsere Gartenordnung enthält hierzu eine ausführliche Übersicht über die einzuhaltenden Pflanz- und Grenzabstände.


🤝 Unser Tipp

Bevor ein neuer Baum gepflanzt wird:

✔️ kurz in die Gartenordnung schauen

✔️ den passenden Standort wählen

✔️ bei Fragen den Vorstand ansprechen

Das spart später viel Ärger.


🌿 Fazit

Bäume und Gehölze machen unsere Kleingartenanlage erst richtig lebendig.

Mit der richtigen Auswahl sorgen wir dafür, dass auch in vielen Jahren noch genügend Licht, Platz und Ernte für alle vorhanden sind.

Das Bundeskleingartengesetz gibt hierfür den rechtlichen Rahmen vor. Unsere Gartenordnung ergänzt diese Vorgaben mit konkreten Regeln für unsere Anlage.

Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass der Kleingärtnerverein Buchenberg II Bad Doberan e. V. auch in Zukunft eine gepflegte, grüne und lebenswerte Kleingartenanlage bleibt.


🍀 Schon gewusst?

Diese Serie soll das Bundeskleingartengesetz leicht verständlich erklären und gleichzeitig zeigen, wie die gesetzlichen Vorgaben in unserer Gartenordnung umgesetzt werden. So möchten wir alle Mitglieder informieren – verständlich, praxisnah und ohne komplizierte Gesetzestexte.

➡️ In Folge 3 geht es um: Hecken, Zäune und Sichtschutz – Was ist erlaubt?

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