Ihre Fragen, unsere Antworten
Wir sind der Kleingärtnerverein Buchenberg 2 e.V. und stolz auf unsere lebendige Gemeinschaft in Bad Doberan. Egal, ob Sie überlegen, Teil unserer grünen Oase zu werden oder bereits Mitglied sind – wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Erkunden Sie, was uns ausmacht, und finden Sie heraus, wie wir gemeinsam das Kleingärtnerleben gestalten können.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns von Interessenten und Mitgliedern erreichen. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen alle notwendigen Informationen rund um das Kleingärtnerleben im Kleingärtnerverein Buchenberg 2 e.V. bereitzustellen. Für weitere Details stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Antworten zu unseren Vereinsregeln, wichtigen Terminen und dem allgemeinen Ablauf im Kleingärtnerverein Buchenberg 2 e.V. finden Sie in unserer Gartenordnung und Satzung. Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen posten wir regelmäßig auf unserer Aktuelles-Seite.
Wann und wo kann ich den Vorstand erreichen?
Ganz einfach!
Schreibt uns über das Kontaktformular
schickt eine Email (kgv.bb2@gmail.com),
oder ruft uns an (+491623666702).
Wer Lust auf ein persönliches Gespräch hat, kann uns auch jeden
1. Samstag im Monat von 10–12 Uhr in unserer Mitgliedersprechstunde im Vereinshaus treffen
– wir freuen uns auf euch!
Für Interessenten: Was muss ich wissen, bevor ich einen Garten pachte?
Die Kosten für einen Kleingarten setzen sich aus Pacht, Mitgliedsbeiträgen und weiteren Umlagen zusammen. Die genauen Beträge sowie Ihre Pflichten als Gartenpächter bezüglich des "kleingärtnerischen Nutzens" finden Sie detailliert in unseren Regelwerken. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Für Mitglieder: Häufige nachfragen zu Regeln und abläufen?
Missverständnisse rund um den Kleingarten?
Ein häufiges Missverständnis ist der Zweck eines Kleingartens. Gemäß dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten dem "kleingärtnerischen Nutzen", das heißt dem Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Er ist ausdrücklich kein Ferienparadies für dauerhaftes Wohnen oder lange Urlaubsaufenthalte. Wir legen Wert darauf, dass unsere Gärten aktiv bewirtschaftet werden.
Weitere häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie kann ich Mitglied im Kleingärtnerverein werden und einen Garten pachten?
Um Mitglied im Kleingärtnerverein zu werden, ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich. Dieser kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder während der Mitgliedersprechstunde gestellt werden. Voraussetzung für die Pacht eines Gartens ist die Mitgliedschaft im Verein.
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2. Gibt es aktuell freie Gärten oder eine Warteliste?
Freie Gärten werden auf unserer Internetseite veröffentlicht. Ist aktuell kein Garten verfügbar, führen wir eine Warteliste. Die Vergabe erfolgt in der Regel nach Eingangsdatum der Bewerbung.
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3. Welche Kosten entstehen bei Eintritt und laufend pro Jahr?
Bei Eintritt fallen unter anderem eine Aufnahmegebühr, eine Kaution sowie ggf. Kosten für die Übernahme vorhandener Baulichkeiten an. Laufende Kosten sind der Mitgliedsbeitrag, die Pacht sowie Wasser- und Stromkosten. Die genauen Beträge sind der aktuellen Beitagsordnung zu entnehmen.
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4. Welche Pflichten habe ich als Gartenpächter?
Jede Pächterin und jeder Pächter ist verpflichtet, den Garten ordnungsgemäß zu bewirtschaften und zu pflegen. Dazu gehören die Einhaltung der Satzung, der Gartenordnung, die Pflege von Wegen und Hecken sowie ein respektvoller Umgang innerhalb der Gemeinschaft.
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5. Wie viel Nutzfläche für Obst- und Gemüseanbau ist vorgeschrieben?
Ein Teil des Gartens muss gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes kleingärtnerisch genutzt werden. Das bedeutet, dass Obst- und Gemüseanbau einen wesentlichen Bestandteil der Gartennutzung darstellen müssen.
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6. Was muss ich bei baulichen Veränderungen beachten?
Bauliche Veränderungen, Neubauten oder größere Umbauten (z. B. Laube, Terrasse, Zäune) sind genehmigungspflichtig. Vor Beginn der Arbeiten ist ein schriftlicher Antrag beim Vorstand einzureichen. Ohne Genehmigung durchgeführte Maßnahmen können einen Rückbau nach sich ziehen.
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7. Wann wird das Wasser an- und abgestellt?
Das Wasser wird witterungsabhängig, in der Regel mit Beginn der Gartensaison im Frühjahr angestellt und im Herbst wieder abgestellt. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Problemen ist der Wasserwart oder der Vorstand zu kontaktieren.
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8. Ist Gemeinschaftsarbeit verpflichtend?
Ja, die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit ist für alle Mitglieder verpflichtend. Die Anzahl der zu leistenden Stunden pro Jahr ist in der Satzung geregelt. Nicht geleistete Stunden können gemäß Beitragsordnung finanziell ausgeglichen werden.
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9. Wann finden Mitgliederversammlungen und Sprechstunden statt?
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Zusätzlich bietet der Vorstand regelmäßige Mitgliedersprechstunden an.
Ihr weg zum grünen Glück
Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten Sie einen unserer leeren Gärten kennenlernen? Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Gemeinschaft willkommen zu heißen und Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Gartenstück zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!