Wichtige Regelwerke
Für ein harmonisches Miteinander und ein flourishinges Kleingartenleben im Kleingärtnerverein Buchenberg 2 e.V. sind klare Richtlinien unerlässlich. Hier finden Sie alle wichtigen Regelwerke, die unser Vereinsleben und die Gestaltung unserer Gärten bestimmen. Sie sind die Grundlage für unser gemeinsames Handeln und Gärtnern und sollen von jedem Mitglied verstanden und angewendet werden.
Unsere Leitfäden für ein geordnetes Gartenleben
Transparenz und Verständnis sind uns wichtig. Unsere Regelwerke gewährleisten einen fairen und respektvollen Umgang miteinander und mit unseren grünen Oasen. Wir möchten besonders den 'kleingärtnerischen Nutzen des Gartens' hervorheben, ein zentrales Prinzip, das oft Fragen aufwirft und das wir auf diesen Seiten näher erläutern. Tauchen Sie ein in die Grundlagen unseres Vereins.
Die Satzung des Kleingärtnervereins Buchenberg 2 e.V.
Unsere Satzung ist das grundlegende Regelwerk, das die Organisation und die Ziele unseres Vereins festlegt. Sie ist bindend für alle Mitglieder und regelt unter anderem die Mitgliedschaft, die Organe des Vereins und die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen. [[Link zur Satzung als PDF]]
Die Gartenordnung
Die Gartenordnung detailliert die Richtlinien für die Nutzung und Pflege der Kleingartenparzellen. Sie enthält Bestimmungen zu Anbauarten, zulässigen Bauten, Heckenhöhen und vielem mehr, um den kleingärtnerischen Charakter unserer Anlage zu erhalten und ein friedliches Miteinander zu fördern.
Der kleingärtnerische Nutzen
Ein zentraler Aspekt unserer Gartenordnung ist der kleingärtnerische Nutzen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Gartenfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Nutzpflanzen verwendet werden muss. Zierflächen sind erlaubt, dürfen aber den überwiegenden Anbau von Nutzpflanzen nicht verdrängen. Dies sichert die Anerkennung als Kleingarten und bietet steuerliche Vorteile für den Verein.
Die Gebührenordnung
Unsere Gebührenordnung listet alle anfallenden Kosten und Beiträge auf, die im Rahmen der Nutzung einer Kleingartenparzelle oder der Mitgliedschaft im Verein entstehen. Dies umfasst Pachtzinsen, Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten und ggf. Umlagen. Transparenz bei den Kosten ist uns ein Anliegen.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Das Bundeskleingartengesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Kleingartenvereine in Deutschland. Es schützt die Kleingärtner und legt die Rahmenbedingungen für die Verpachtung und Nutzung von Kleingärten fest. Ein Verständnis dieses Gesetzes ist für jeden Kleingärtner von großer Bedeutung.
Häufige Missverständnisse
Wir stellen fest, dass insbesondere der 'kleingärtnerische Nutzen des Gartens' oft Fragen aufwirft. Auch die Regelungen zu Lauben und deren Größe sowie zur Heckenhöhe sind häufig Diskussionspunkte. Wir sind stets bemüht, bei Unklarheiten unterstützend zur Seite zu stehen und aufzuklären.
Grundlagen für ein blühendes Miteinander
Diese Regelwerke bilden das Fundament für ein geordnetes und freudvolles Gärtnern in unserem Verein. Sie dienen dem Schutz unserer Anlage und dem Wohl aller Mitglieder. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Erläuterungen? Wir sind für Sie da!