Bundeskleingartengesetz einfach erklärt – Folge 1
Was bedeutet eigentlich „kleingärtnerische Nutzung“?
Viele denken, ein Kleingarten ist einfach ein Ort zum Entspannen. Das stimmt – aber nur zum Teil.
Nach dem Bundeskleingartengesetz dient ein Kleingarten der Erholung und der kleingärtnerischen Nutzung. Das bedeutet: Beides gehört zusammen.
Was heißt das konkret?
Ein Kleingarten soll aktiv bewirtschaftet werden. Dazu gehören zum Beispiel:
🍓 Obst anbauen
🥕 Gemüse pflanzen
🌿 Kräuter ziehen
🍎 Obstbäume und Beerensträucher pflegen
🌸 Blumen und Stauden für Bienen und Insekten anpflanzen
Der Anbau sollte einen wesentlichen Teil des Gartens ausmachen und dem Eigenbedarf dienen. Der Garten soll also nicht nur aus Rasen, Terrasse oder Zierflächen bestehen.
Die sogenannte „Drittelregel“
Oft hört man, dass ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenfrüchten genutzt werden soll.
Diese Regel steht nicht wörtlich im Bundeskleingartengesetz, sondern hat sich durch Gerichtsurteile und die kleingärtnerische Praxis entwickelt. Sie dient als Orientierung dafür, wann ein Garten noch als kleingärtnerisch genutzt wird.
Was ist erlaubt?
✅ Obst, Gemüse und Kräuter anbauen
✅ Hochbeete oder ein Gewächshaus nutzen
✅ Blumen pflanzen und den Garten zur Erholung genießen
✅ Eine Rasenfläche, Sitzecke oder Terrasse haben – solange der Garten insgesamt kleingärtnerisch genutzt wird.
Was ist nicht erlaubt?
❌ Den Garten überwiegend als Freizeit- oder Grillgrundstück nutzen
❌ Fast nur Rasen, Terrasse oder Zierflächen ohne nennenswerten Anbau
❌ Den Garten dauerhaft brachliegen oder verwildern lassen
Warum gibt es diese Regel?
Kleingärten sind wertvolle Orte für Natur, Artenvielfalt und den Anbau eigener Lebensmittel. Das Bundeskleingartengesetz soll sicherstellen, dass dieser besondere Charakter erhalten bleibt.
Merke:
Ein Kleingarten ist kein reiner Freizeitgarten. Erholung und Gärtnern gehören zusammen. Wer einen wesentlichen Teil seines Gartens zum Anbau von Obst, Gemüse oder anderen Gartenfrüchten nutzt – als Orientierung gilt häufig etwa ein Drittel der Fläche –, erfüllt den Grundgedanken der kleingärtnerischen Nutzung.
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