Verbrennen von Grünschnitt

Veröffentlicht am 1. März 2026 um 18:22

🚨 Unerlaubtes Verbrennen von Grünschnitt


Das Verbrennen von Grünschnitt (Strauch- und Baumschnitt, Laub, Rasenschnitt, Pflanzenreste usw.) ist nach den geltenden Vorschriften unzulässig.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:


Kreislaufwirtschaftsgesetz (§§ 7, 15, 69)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 22)
Abfallwirtschaftsgesetz Mecklenburg-Vorpommern


Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.


💶 Mögliche Folgen


Je nach Schwere des Verstoßes sind möglich:
Bußgelder im dreistelligen Bereich bei Erstverstoß
vierstellige Beträge bei Wiederholung
Kostenübernahme bei Feuerwehreinsätzen
weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen


📌 Dokumentation von Verstößen


Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin:
Festgestellte Verstöße werden dokumentiert.
Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Eine Weiterleitung an die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt bei Bedarf ohne weitere Ankündigung.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der gesamten Gartenanlage.


🔥 Zulässig ist ausschließlich


sauberes
trockenes
naturbelassenes Holz


Alles, was kompostiert oder geschreddert werden kann, darf NICHT verbrannt werden.


🏡 Vereinsrechtliche Maßnahmen


Unabhängig von behördlichen Verfahren behält sich der Vorstand vor:
schriftliche Abmahnungen
Kostenumlagen
weitere vereinsrechtliche Schritte gemäß Satzung
einzuleiten.


Schlussbemerkung


Unsere Gartenanlage lebt vom respektvollen und gesetzeskonformen Umgang miteinander.


Wir bitten alle Mitglieder um konsequente Einhaltung dieser Vorgaben.


Der Vorstand

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