🌿 Wichtige Erinnerung: Heckenschnitt & Naturschutz
👉 Radikale Rückschnitte von Hecken sind nur bis zum 28.02 erlaubt.
Ab dem 01.03 beginnt die gesetzliche Schutzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
📅 Was bedeutet das konkret?
Bis 28. Februar:
✔ stärkere / radikale Rückschnitte erlaubt
✔ Verjüngungsschnitt möglich
✔ größere Formkorrekturen zulässig
Ab 01. März bis 30. September:
🚫 keine radikalen Rückschnitte
🚫 kein „auf den Stock setzen“
🚫 keine massive Einkürzung
✔ schonende Pflege- und Formschnitte weiterhin erlaubt
🐦 Warum diese Regelung?
Die Schutzzeit dient dem Schutz unserer heimischen Tierwelt.
In Hecken und Sträuchern befinden sich:
🌱 Nistplätze
🌱 Brutstätten
🌱 Rückzugsorte vieler Tiere
Ein radikaler Schnitt kann hier erheblichen Schaden verursachen.
⚠️ Und ja – es kann wirklich teuer werden
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sind keine „Vereinssache“, sondern fallen unter den Naturschutz.
👉 Bußgelder sind möglich.
Je nach Schwere des Verstoßes können empfindliche Strafen drohen.
🌻 Was heißt das für unsere Anlage?
Liebe Mitglieder,
bitte denkt bei allen Gartenarbeiten an:
✔ die gesetzlichen Vorgaben
✔ den Naturschutz
✔ unsere Gartenordnung
Ein gepflegter Garten und der Schutz der Natur schließen sich nicht aus – im Gegenteil.
🤝 Unser Tipp
Wer größere Rückschnitte plant:
👉 Jetzt noch bis Ende Februar erledigen.
Wer unsicher ist:
👉 Sprecht den Vorstand an.
Lieber einmal kurz nachfragen als später Ärger bekommen.
😊 Fazit
Ein bisschen Aufmerksamkeit spart:
✔ Diskussionen
✔ mögliche Bußgelder
✔ Stress für Mensch & Tier
Und sorgt dafür, dass unsere Anlage auch weiterhin ein grüner, lebendiger Ort bleibt.
🌿🌱🌿
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