HECKENSCHNITT bis 28.02.

Veröffentlicht am 21. Februar 2026 um 12:11

🌿 Wichtige Erinnerung: Heckenschnitt & Naturschutz

👉 Radikale Rückschnitte von Hecken sind nur bis zum 28.02 erlaubt.

Ab dem 01.03 beginnt die gesetzliche Schutzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

📅 Was bedeutet das konkret?

Bis 28. Februar:

✔ stärkere / radikale Rückschnitte erlaubt

✔ Verjüngungsschnitt möglich

✔ größere Formkorrekturen zulässig

Ab 01. März bis 30. September:

🚫 keine radikalen Rückschnitte

🚫 kein „auf den Stock setzen“

🚫 keine massive Einkürzung

✔ schonende Pflege- und Formschnitte weiterhin erlaubt

🐦 Warum diese Regelung?

Die Schutzzeit dient dem Schutz unserer heimischen Tierwelt.

In Hecken und Sträuchern befinden sich:

🌱 Nistplätze

🌱 Brutstätten

🌱 Rückzugsorte vieler Tiere

Ein radikaler Schnitt kann hier erheblichen Schaden verursachen.

⚠️ Und ja – es kann wirklich teuer werden

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sind keine „Vereinssache“, sondern fallen unter den Naturschutz.

👉 Bußgelder sind möglich.

Je nach Schwere des Verstoßes können empfindliche Strafen drohen.

🌻 Was heißt das für unsere Anlage?

Liebe Mitglieder,

bitte denkt bei allen Gartenarbeiten an:

✔ die gesetzlichen Vorgaben

✔ den Naturschutz

✔ unsere Gartenordnung

Ein gepflegter Garten und der Schutz der Natur schließen sich nicht aus – im Gegenteil.

🤝 Unser Tipp

Wer größere Rückschnitte plant:

👉 Jetzt noch bis Ende Februar erledigen.

Wer unsicher ist:

👉 Sprecht den Vorstand an.

Lieber einmal kurz nachfragen als später Ärger bekommen.

😊 Fazit

Ein bisschen Aufmerksamkeit spart:

✔ Diskussionen

✔ mögliche Bußgelder

✔ Stress für Mensch & Tier

Und sorgt dafür, dass unsere Anlage auch weiterhin ein grüner, lebendiger Ort bleibt.

🌿🌱🌿

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