Unsere Gartenordnung – einfach erklärt

Gemeinsam für eine schöne und gepflegte Kleingartenanlage.

Wer einen Kleingarten pachtet, übernimmt nicht nur ein Stück Land, sondern wird auch Teil einer Gemeinschaft. Damit das Zusammenleben funktioniert und unsere Kleingartenanlage auch für zukünftige Generationen ein schöner Ort bleibt, gibt es unsere Gartenordnung.

Viele denken bei einer Gartenordnung zuerst an Verbote und Vorschriften. Tatsächlich verfolgt sie jedoch ein ganz anderes Ziel: Sie soll Orientierung geben, Konflikte vermeiden und dafür sorgen, dass sich alle Mitglieder in unserer Anlage wohlfühlen.

Unsere Gartenordnung basiert auf dem Bundeskleingartengesetz und den Festlegungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist Bestandteil jedes Pachtvertrages und damit für alle Pächter verbindlich. Gleichzeitig beschreibt sie die Grundsätze, nach denen unsere Kleingartenanlage bewirtschaftet und gepflegt wird.

Häufig gestellte Fragen zur Gartenordnung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Gartenordnung, die wir Ihnen kurz und verständlich zusammengefasst haben. Für detailliertere Informationen können Sie unsere vollständige Gartenordnung unter [[website]] oder auf der Seite Regelwerke einsehen.

Warum gibt es überhaupt eine Gartenordnung?

Wer einen Kleingarten pachtet, wird Teil einer Gemeinschaft. In einer Kleingartenanlage teilen sich viele Menschen Wege, Gemeinschaftsflächen und oft auch Wasser- und Stromversorgung. Damit das Zusammenleben funktioniert und sich alle wohlfühlen, braucht es gemeinsame Regeln.

Genau dafür gibt es die Gartenordnung.

Sie basiert auf dem Bundeskleingartengesetz und den Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig enthält sie die Regelungen, die unser Verein gemeinsam beschlossen hat. Sie ist Bestandteil jedes Pachtvertrages und damit für alle Pächter verbindlich.

Regeln schaffen Fairness

Jeder hat unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ein Garten aussehen oder genutzt werden soll. Ohne gemeinsame Regeln könnte es schnell zu Problemen kommen:

  • Hecken würden immer höher wachsen.
  • Wege könnten dauerhaft zugeparkt werden.
  • Lärm wäre zu jeder Tageszeit möglich.
  • Manche Gärten würden verwildern.
  • Andere würden nur noch als Freizeit- oder Grillgrundstück genutzt.

Eine Gartenordnung sorgt dafür, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Das schafft Fairness und verhindert viele Missverständnisse.

Mehr als nur Vorschriften

Die Gartenordnung soll niemanden unnötig einschränken. Ihr Ziel ist es, den besonderen Charakter einer Kleingartenanlage zu erhalten.

Dazu gehören unter anderem:

🌱 gepflegte Gärten

🤝 ein respektvolles Miteinander

🦋 der Schutz von Natur und Umwelt

🏡 Erholung für alle Mitglieder

Unsere Gartenordnung beschreibt ausdrücklich, dass der Aufenthalt im Kleingarten von aktiver kleingärtnerischer Betätigung, Erholung, Entspannung und sinnvoller Freizeitgestaltung geprägt sein soll.

Eine gemeinsame Verantwortung

Eine schöne Kleingartenanlage entsteht nicht von allein. Sie lebt davon, dass alle Mitglieder ihren Garten pflegen, Rücksicht aufeinander nehmen und die gemeinsamen Regeln beachten.

Jeder trägt mit seinem Verhalten dazu bei, dass unsere Anlage sauber, sicher und attraktiv bleibt – nicht nur für uns selbst, sondern auch für zukünftige Generationen.

Unser gemeinsames Ziel

Die Gartenordnung ist kein Regelwerk, um möglichst viele Verbote aufzustellen. Sie ist eine Orientierung für das Zusammenleben in unserer Gemeinschaft.

Denn nur mit gegenseitiger Rücksicht, klaren Regeln und dem Engagement aller Mitglieder können wir unsere Kleingartenanlage als einen Ort erhalten, an dem Gärtnern, Erholung und Gemeinschaft gleichermaßen im Mittelpunkt stehen. 🌿

Was bedeutet "kleingärtnerischer Nutzen"?

Die kleingärtnerische Nutzung ist das Herzstück des Bundeskleingartengesetzes. Sie unterscheidet einen Kleingarten von einem normalen Freizeit- oder Wohngrundstück.

Ein Kleingarten soll zwei Zwecke erfüllen:

🌱 Erholung – ein Ort zum Entspannen und Abschalten.

🥕 Gärtnern – der Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern und anderen Gartenfrüchten für den eigenen Bedarf.

Beides gehört untrennbar zusammen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Kleingarten sollte so gestaltet sein, dass ein wesentlicher Teil für den Anbau genutzt wird. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gemüsebeete
  • Obstbäume
  • Beerensträucher
  • Kräuter
  • Hochbeete
  • Gewächshäuser

Natürlich gehören auch eine Rasenfläche, Blumenbeete, Wege, eine Terrasse oder die Gartenlaube dazu. Wichtig ist jedoch, dass der Anbau von Gartenbauerzeugnissen den Charakter des Gartens bestimmt und die Erholungsnutzung nicht überwiegt. Das beschreibt auch eure Gartenordnung ausdrücklich.

Was reicht nicht aus?

Ein Garten, der überwiegend aus

  • Rasen,
  • Zierpflanzen,
  • Pflasterflächen oder
  • einer großen Terrasse

besteht, erfüllt die Anforderungen an die kleingärtnerische Nutzung in der Regel nicht.

Auch eure Gartenordnung stellt klar, dass reine Rasen- und Ziergärten oder Gärten mit ausschließlich Obstbäumen auf Rasenflächen keine ausreichende kleingärtnerische Nutzung darstellen.

Die sogenannte Drittelregel

Oft ist von der Drittelregel die Rede. Sie besagt, dass etwa ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenfrüchten genutzt werden sollte.

Wichtig ist: Diese Regel steht nicht ausdrücklich im Bundeskleingartengesetz. Sie hat sich durch Gerichtsurteile und die langjährige kleingärtnerische Praxis entwickelt und dient heute als anerkannte Orientierung.

Warum ist das so wichtig?

Kleingärten wurden geschaffen, damit Menschen ihr eigenes Obst und Gemüse anbauen können und gleichzeitig einen Ort zur Erholung haben. Dieser besondere Charakter soll erhalten bleiben.

Deshalb ist die kleingärtnerische Nutzung nicht nur ein Wunsch, sondern eine grundlegende Voraussetzung für einen Kleingarten.

Merke

Ein Kleingarten ist kein reiner Freizeitgarten. Er verbindet Gärtnern und Erholung. Wer Obst, Gemüse oder Kräuter anbaut und seinen Garten regelmäßig pflegt, erfüllt den Sinn der kleingärtnerischen Nutzung und trägt dazu bei, dass unsere Kleingartenanlage ihren besonderen Charakter behält. 🌱

Welche Regeln gelten für Hecken, Zäune und Sichtschutz?

Hecken und Zäune sorgen für Privatsphäre und geben dem Garten Struktur. Gleichzeitig sind sie Teil des Gesamtbildes unserer Kleingartenanlage. Deshalb gibt es klare Regeln, die ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein gutes Miteinander fördern.

Hecken

Hecken sind als natürliche Begrenzung ausdrücklich erwünscht. Sie sollten jedoch regelmäßig gepflegt werden.

Nach unserer Gartenordnung gilt:

🌿 Außenhecken der Kleingartenanlage dürfen maximal 2,00 Meter hoch sein.

🌿 Hecken innerhalb der Anlage sollten 1,60 Meter Höhe und 0,40 Meter Breite nicht überschreiten. Außerdem ist beim Heckenschnitt immer auf den Vogelschutz zu achten.

Warum diese Regel?

Zu hohe oder zu breite Hecken nehmen Nachbargärten Licht, erschweren die Pflege der Wege und beeinträchtigen das offene Erscheinungsbild der Kleingartenanlage.

Zäune und Sichtschutz

Auch Sichtschutz ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur in einem angemessenen Umfang.

Undurchsichtige Sichtschutzzäune, Sichtschutzwände oder ähnliche Anlagen dürfen höchstens 1,60 Meter hoch sein.

Für Sitzecken sind Pergolen, Rankgitter oder ähnliche Sicht- und Windschutzelemente sogar bis 2,20 Meter Höhe zulässig. Dabei muss der Abstand zur Gartengrenze mindestens der Höhe der Anlage entsprechen. Ein geringerer Abstand ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Nachbarn und des Vorstandes möglich.

Was ist nicht erlaubt?

Nicht zulässig sind unter anderem:

❌ Massive Einfriedungen aus Beton oder Mauerwerk.

❌ Gefährliche Einfriedungen, zum Beispiel mit Stacheldraht, Glasscherben oder elektrischen Zäunen.

Warum gibt es diese Regeln?

Unsere Kleingartenanlage ist Teil des öffentlichen Grüns und soll ein gepflegtes, freundliches und offenes Erscheinungsbild behalten. Gleichzeitig sollen alle Pächter ihre Privatsphäre genießen können. Die Regelungen schaffen einen fairen Ausgleich zwischen Sichtschutz und Rücksichtnahme auf die Nachbarn.

Merke

Hecken, Zäune und Sichtschutz sind erlaubt – wenn sie gepflegt sind und die festgelegten Maße einhalten. So bleibt unsere Kleingartenanlage für alle ein schöner Ort zum Gärtnern und Erholen. 🌿

Wer ist für die Pflege der angrenzenden Wege verantwortlich?

Eine gepflegte Kleingartenanlage entsteht nur, wenn alle ihren Beitrag leisten. Dazu gehört nicht nur die Pflege des eigenen Gartens, sondern auch der Bereiche direkt davor.

Die Antwort ist einfach:

Jeder Pächter ist für die Pflege der an seinen Garten angrenzenden Wege und Hecken verantwortlich. Das ist in unserer Gartenordnung eindeutig geregelt.

Was gehört zur Wegepflege?

Zur Pflege gehören beispielsweise:

🌿 Unkraut entfernen.

🍂 Laub und Äste beseitigen.

🧹 Den Weg sauber halten.

🌱 Gras oder Pflanzen zurückschneiden, damit Wege frei begehbar bleiben.

Im Herbst und nach Stürmen sollte besonders darauf geachtet werden, dass Wege sicher und frei von Hindernissen sind.

Warum ist das wichtig?

Die Wege werden täglich von Mitgliedern, Besuchern und Einsatzfahrzeugen genutzt. Gepflegte Wege sorgen für:

✅ mehr Sicherheit,

✅ ein ordentliches Erscheinungsbild,

✅ weniger Stolperstellen,

✅ ein angenehmes Miteinander.

Wenn jeder nur den kleinen Bereich vor seinem Garten pflegt, bleibt die gesamte Anlage sauber und gepflegt – ganz ohne großen Aufwand.

Gemeinsam für eine schöne Anlage

Unsere Kleingartenanlage ist das Aushängeschild unseres Vereins. Gepflegte Wege zeigen, dass wir unsere Gemeinschaft und unsere Gärten wertschätzen.

Merke

Der Garten endet nicht am Gartentor. Auch die Pflege der angrenzenden Wege und Hecken gehört zu den Aufgaben jedes Pächters. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Anlage für alle ein schöner und sicherer Ort bleibt. 🌿

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie nach dem Lesen dieser Seite noch Fragen zur Gartenordnung haben oder spezifische Anliegen klären möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Vorstand steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen weitere Informationen zu geben. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen!