Heckenrückschnitt im Kleingarten – Wichtiger Hinweis für alle Mitglieder
Der fachgerechte Rückschnitt von Hecken und Gehölzen ist ein wichtiger Bestandteil der Gartenpflege und trägt maßgeblich zu einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Gartenanlage bei. Gleichzeitig dient er dem Schutz der heimischen Tierwelt.
Gesetzliche Grundlage
Grundlage für die Regelungen zum Heckenrückschnitt ist der § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dieses Gesetz schützt wildlebende Tiere und Pflanzen und regelt unter anderem den Umgang mit Hecken, Sträuchern und Bäumen.
Zeiträume für den Rückschnitt
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Starker Rückschnitt / radikaler Schnitt: Ein starker Rückschnitt von Hecken ist nur bis einschließlich 28. Februar erlaubt.
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Schonende Pflege- und Formschnitte: Vom 01. März bis 30. September sind ausschließlich schonende Pflege- und Formschnitte zulässig. In diesem Zeitraum ist besonders darauf zu achten, dass keine brütenden Vögel oder andere Tiere gestört oder gefährdet werden.
Vorgaben innerhalb der Gartenanlage
Bitte beachtet zusätzlich die in unserer Gartenordnung festgelegten Maße:
- maximale Heckenhöhe: 1,60 m
- maximale Heckenbreite: 40 cm
Diese Vorgaben dienen der Sicherheit, der guten Begehbarkeit der Wege sowie einem harmonischen Gesamtbild unserer Anlage.
Rücksicht auf die Natur
Hecken sind wichtige Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleintiere. Gerade im Frühjahr und Sommer werden sie als Brut- und Nistplätze genutzt. Wir bitten daher alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, vor jedem Schnitt sorgfältig zu prüfen, ob sich Tiere in der Hecke befinden.
Unser gemeinsames Ziel
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und unserer Gartenordnung leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sorgen gleichzeitig für ein gepflegtes Erscheinungsbild unserer Anlage.
Vielen Dank für eure Rücksichtnahme, euer Verständnis und eure aktive Mithilfe!
Der Vorstand
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